Überblick

Inventar- / Ertragsausfallversicherung

Das wird ersetzt: 

Inventar­versicherung

Die Wieder­beschaffung bzw. Wieder­her­stellung versicherter Sachen erfolgt zum Neu­wert, solange die Sachen sich im Gebrauch befinden und regel­mäßig gewartet werden. Das heißt, auf die markt­übliche Entschädi­gungs­kürzung bei Sachen mit einem Zeit­wert­anteil von weniger als 40 Prozent wird verzichtet. 

Ertrags­ausfall­versicherung

Kommt es durch einen versicherten Sach­schaden zu einer Betriebs­unter­brechung laufen die Fix­kosten weiter. Der entgehende Betriebs­gewinn und die fort­laufenden Kosten, wie zum Beispiel Löhne, Gehälter, Zinsen, Mieten oder Zins­auf­wendungen werden erstattet.

Diese Risiken sind zum Beispiel versichert (Inventar-/ Ertrags­ausfall­versicherung): 

Bei Feuer:

  • Brand
  • Blitz, Blitz­über­spannung
  • Explosion
  • Absturz oder An­prall eines Luft- oder Raum­fahr­zeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
  • Fahrzeug­anprall
  • Rauch
  • Implosion
  • Überschall­druck­welle, Tief­flieger

Bei Einbruch­diebstahl:

  • Einbruch­diebstahl
  • Raub innerhalb des Versicherungs­ortes
  • Raub auf Transport­wegen
  • Vanda­lismus

Bei Leitungs­wasser:

  • Bestimmungs­widriger Wasser­austritt, dazu zählen auch wärme­tragende Flüssig­keiten wie Sole, Öle, Kühl- und Kälte­mittel, Wasser­dampf aus zum Beispiel
    - Rohren der Wasser­versorgung
    - Warmwasser- und Dampf­heizungs­anlagen
    - Klima­anlagen- Aquarien, Wasser­betten und Schwimm­becken
    - Sprinkler­anlagen.
  • Bestimmungs­widrige Austritt von Lösch­medien aus stationären Brand­schutz­anlagen.

Bei Sturm und Hagel:

  • Sturm ab Wind­stärke 8
  • Hagel

Bei Elementar­schäden:

  • Überschwem­mung
  • Rück­stau
  • Erd­beben
  • Erd­senkung
  • Erd­rutsch
  • Schnee­druck
  • Lawinen
  • Vulkan­ausbruch

Die Selbst­betei­ligung beträgt 1.000 Euro je Versich­erungs­fall. In besonders gefährdeten Gebieten 5.000 Euro.

Bei Beschädigung des Auto­inhalts:

  • Unfall des Transport­mittels
  • Elementar­gefahren und höhere Gewalt
  • Brand, Blitz­schlag, Explosion
  • Bruch­schäden
  • Raub
  • Diebstahl, Unter­schl­agung des Transport­mittels oder Dieb­stahl aus dem Transport­mittel

Bei Betriebs­schließung (Ertrags­ausfall­versicherung):

Für Betriebe, die mit der Herstel­lung und dem Vertrieb von Lebens­mitteln zu tun haben oder Lebens­mittel und Speisen anbieten besteht auch Versich­erungs­schutz im Rahmen der Betriebs­schließungs­versicherung.

Erstattet werden:

  • Des­infek­tions­kosten des Betriebes und der Waren und Vor­räte
  • Wieder­herstel­lungs-, Wieder­beschaf­fungs- und Ver­nich­tungs­kosten von Waren und Vor­räten
  • Brutto­lohn- und Gehalts­aufwen­dungen für Betriebs­angehörige und Betriebs­inhaber samt Ehe­gatten für die Dauer von bis zu sechs Wochen
  • Sonstige Ermit­tlungs- und Beobach­tungs­kosten