Überblick

Betriebs-Haft­pflicht­versicherung

  • 6 Millionen Euro Versicherungs­summe (pauschal für Personen- und / oder Sach­schäden)
  • 250.000 Euro Versicherungssumme (für Vermögens­schäden)
  • Inklusive Umwelt-Haft­pflicht- und Umwelt­schadens-Basis­versicherung

Hier sind Sie ab­gesichert:

  • Vorsorge, das heißt, Sie haben automatisch Versicherungs­schutz für neu hinzu­kommende Risiken.
  • Nach­haftung, das heißt, selbst wenn Schäden erst dann eintreten, wenn Sie Ihren Betrieb bereits aufge­geben haben, sind Sie noch versichert. Und das bis fünf Jahre nach Betriebs­aufgabe.
  • Haus- und Grund­besitzer-Haftpflicht, auch dann, wenn Teile des Betriebs­grund­stücks an Dritte abvermietet sind.
  • Bauherren-Haft­pflicht für betriebliche Bau­vorhaben (ohne Begrenzung der Bau­summe).
  • Photo­voltaik­anlagen auf Grund­stücken / Gebäuden des versicherten Betriebes bis 75 kWp oder 60.000 kWh.
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhanden­kommen von Sachen Betriebs­angehöriger und Besucher.
  • Auslands­schäden. Bei direktem Export von Waren sowie Montage­arbeiten, jedoch kein Versicherungs­schutz für Exporte in die USA und Kanada.
  • Leitungs­schäden
  • Schäden an fremden Sachen (Tätigkeits­schäden)
  • Abhanden­kommen fremder Schlüssel
  • Abwasser- und Über­schwemmungs­schäden
  • Internet­nutzungs­schäden
  • Umwelt-Basis­deckung

Spezieller Branchen­schutz inklusive

Bestimmte Branchen brauchen weiteren Versicherungs­schutz. Auch diese Bedürf­nisse werden abgedeckt, zum Beispiel:

Für das Bau­haupt- und Bau­neben­gewerbe

  • Mängel­beseitigungs­kosten
  • Nach­besserungs­begleit­schäden
  • Schäden durch selbst­fahrende und nicht selbst­fahrende Arbeits­maschinen
  • Aktive Werk­lohn­klage
  • Tätigkeits­schäden auch an zur Montage über­nommenen Sachen
  • Energie­beratung
  • Abbruch- und Einreiß­arbeiten sowie Spren­gungen
  • Senkungen und Erd­rutsch­ungen
  • Verändern der Grund­wasser­verhältnisse
  • Miet­schäden an Arbeits­maschinen und Gerät­schaften

Für Hotels und Gast­stätten

  • Party­service
  • Unter­haltung von Kinder­spiel­plätzen
  • Kegel- und Bowling­bahnen
  • Verleih von Sport­geräten wie Fahr­rädern, Tret­booten